4. Kosten Osteopathie

4.1 Kassenpatienten

In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine Kassenleistung. Osteopathische Behandlungen müssen daher nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) wie bei einem Privatpatienten abgerechnet werden. Nach den Sätzen der GOÄ ergibt sich, je nach den gewählten Behandlungsmethoden und dem Zeitaufwand ein Kostensatz zwischen ca. 130.- EUR und 200.- EUR pro Sitzung. Vor der osteopathischen Behandlung erhalten Sie ein detailliertes Informationsblatt mit den exakten Gebührensätzen und es wird auch die Anzahl der Behandlungen vereinbart.

Mit Stand November 2018 erstatten derzeit ca. 100 gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Osteopathischen Behandlungen. In der Regel werden pro Sitzung zwischen 20 -und 50.-€ erstattet und dies für maximal 3-6 Sitzungen pro Jahr. Voraussetzung ist, dass der Osteopathische Arzt oder Osteopath (Heilpraktiker) eine von den Krankenkassen anerkannte Fortbildung nachweist. Manche Krankenkassen fordern eine Kassenzulassung für gesetzliche Patienten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den aktuellen Erstattungsmodus.

Für unsere Dres. Göbel, J. Mayer, X. Mayer, Rösch und Fr. Martina Oelgärtner in der ZEGEMA trifft dies uneingeschränkt zu. Wir sind auf allen Listen der Krankenkassen als DGOM Mitglieder aufgeführt.

Zentrum für Gesundheitsmedizin Augsburg

4.2 Privatpatienten

Bei Privatpatienten bezahlen die privaten Krankenversicherer grundsätzlich osteopathische Behandlungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Der BDOÄ (Berufsverband Deutscher Osteopathischer Ärzteverbände) hat dafür auch offizielle Empfehlungen herausgegeben, an die wir uns halten. In den letzten Jahren sind unsere moderaten Abrechnungen für Osteopathische Medizin von den privaten Krankenkassen praktisch immer erstattet worden. Bei Problemfällen sind wir Ihnen mit Begründungen für die Abrechnung und ggf. auch mit dem Nennen von Gerichtsurteilen behilflich.