5. Termine

5.1 Säuglinge, Kleinkinder

Bei Säuglingen sollte die erste Untersuchung und Behandlung am besten zwischen der 6. und 10. Woche nach der Entbindung erfolgen. Hinweise für funktionelle Störung kann Ihnen ihre Hebamme oder auch der Kinderarzt geben. Diese empfehlen dann in der Regel eine osteopathische Untersuchung. Unser erfahrenes Personal wird für Sie 2 Termine im Abstand von 2-4 Wochen vereinbaren. Aufgrund der meistens akuten Beschwerden und dem hohen Leidensdruck versucht das Praxisteam immer zeitnah einen passenden Termin zu finden. Sollte der zweite Termin nicht notwendig sein, wird dieser ersatzlos gestrichen. Bei stärkeren Schädeldeformitäten können auch mehrere Termine (in der Regel <5) erforderlich sein, dies stellt jedoch eher die Ausnahme dar.

5.2 Kinder, Erwachsene

Akute Erkrankungen
Akute Erkrankungen – wie Verletzungen, Stürze – können sehr gut in unserer osteopathischen Notfallsprechstunde diagnostiziert und behandelt werden. Wir haben dafür täglich spezielle Zeitfenster.

Chronische Erkrankungen/Terminvergabe

Eine Domäne der Osteopathie liegt in der Behandlung von chronischen Erkrankungen. Dafür ist eine Behandlungsserie (Basisserie) notwendig. Sie beinhaltet bei neuen Patienten grundsätzlich 3 Behandlungen im Abstand von 2-4 Wochen und ein Termin nach ca. 3 Monaten. Wenn Sie sich beim Praxis-Team anmelden, werden daher von vornherein 4 Termine vereinbart . Sollte sich nach der ersten Behandlung herausstellen, dass nicht alle drei weiteren Termine notwendig sind, oder die Osteopathie nicht die geeignete Methode ist, werden die anderen Termine (kostenfrei) gelöscht.
Unser Praxis-Team ist immer bemüht, den für Sie passenden Termin zu finden und Wartezeiten extrem kurz zu halten. Wartezeiten in unserer Praxis sind in der Regel unter 5 Minuten. Wir bitten Sie daher immer 15 Minuten vor ihrem Termin zu kommen, so können Sie sich in Ruhe auf die Osteopathie einstimmen. Bei kurzfristiger Verhinderung bitten wir Sie, den Termin möglichst frühzeitig abzusagen, damit z.B. ein Säugling mit akuten Gesundheitsproblemen kurzfristig eingeschoben werden kann. Wenn Sie trotz Bestätigung einen Termin nicht einhalten, müssen wir Ihnen 80% der voraussichtlichen Kosten in Rechnung stellen.